Bühl - sicher.mobil.leben - Halten und Parken auf Fahrradschutzstreifen tabu
Hauptstr. - 05.05.2021Zwei Autofahrer mussten heute Morgen beanstandet und zum Weiterfahren aufgefordert werden, nachdem sie ihren Wagen auf einem Fahrradschutzstreifen in der
Hauptstraße abstellen wollten. Appell an die Autofahrer: Der Fahrradschutzstreifen ist dem Radverkehr vorbehalten. Halten Sie sich an die Regeln und schützen Sie damit Radfahrende!
/wo
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