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Bühl - sicher.mobil.leben - Halten und Parken auf Fahrradschutzstreifen tabu

Hauptstr. - 05.05.2021

Zwei Autofahrer mussten heute Morgen beanstandet und zum Weiterfahren aufgefordert werden, nachdem sie ihren Wagen auf einem Fahrradschutzstreifen in der Hauptstraße abstellen wollten. Appell an die Autofahrer: Der Fahrradschutzstreifen ist dem Radverkehr vorbehalten. Halten Sie sich an die Regeln und schützen Sie damit Radfahrende!

/wo

Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Offenburg
Telefon: 0781 - 211211
E-Mail: offenburg.pp.sts.oe@polizei.bwl.de
http://www.polizei-bw.de/

Original-Content von: Polizeipräsidium Offenburg, übermittelt durch news aktuell

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